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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Landshut

Kündigung

  • Zu unterscheiden ist zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber und der Kündigung durch den Arbeitnehmer.
  • Gegen die Kündigung des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben. Ansonsten gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Dies gilt auch, wenn die Kündigung fehlerhaft ist.
  • Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung durch den Arbeitgeber sind regelmäßig hoch. Arbeitnehmer sollten zeitnah einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren und nicht voreilig selbst wichtige Entscheidungen treffen.
  • Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wichtige Themen sind dabei oft Kündigungsfristen, Urlaub, Prämien sowie die Vermeidung von Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld.

In den meisten Fällen kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Davon sind etwa 15 Prozent (außerordentliche, meist) fristlose und 85 Prozent ordentliche Kündigungen.

Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Kündigung. Jede Kündigung muss aber schriftlich, also handschriftlich unterschrieben, ausgestellt sein.

Die ordentliche Kündigung muss bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern begründet werden. Der Grund kann im Betrieb, in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Dabei muss die Kündigungsfrist nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz eingehalten werden.

Die außerordentliche Kündigung hat dabei besonders hohe Anforderungen.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber sollte deshalb immer durch einen Fachanwalt überprüft werden.

Nach Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung vorgehen. In dieser Zeit muss eine Klage gegen die Kündigung zum Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam. Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht mehr gegen die Kündigung wehren.

Deshalb ist es nach Erhalt der Kündigung besonders wichtig, schnellstmöglich zu handeln.

Die ordentliche Kündigung muss regelmäßig begründet werden. Man unterscheidet zwischen betriebsbedingter, personenbedingter und verhaltensbedingter Kündigung. Jeder Kündigungsgrund hat dabei unterschiedliche Anforderungen. Man kann deshalb anhand des Grundes nicht pauschal feststellen, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht.

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis regelmäßig sofort. Man spricht daher auch von einer fristlosen Kündigung. Die Folgen für den Arbeitnehmer sind dabei besonders gravierend: Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Die fristlose Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes. Dafür kommen nur besonders schwere Vorwürfe in Betracht, wie zum Beispiel Straftaten am Arbeitsplatz oder gegen den Arbeitgeber. Meist muss vor der Kündigung auch eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Auch darf der Arbeitgeber die Kündigung nur innerhalb einer Frist aussprechen.

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt oder eine Kündigung androht, sollte sich der Arbeitnehmer zunächst nicht unter Druck setzen lassen.

Keinesfalls sollte ein Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung ungeprüft unterzeichnet werden.

Der Arbeitnehmer sollte sich umgehend durch einen Fachanwalt beraten lassen. Nur so kann das optimale Vorgehen bestimmt werden. Auch muss immer die 3-Wochen-Frist eingehalten werden, um die Kündigung gerichtlich anzugreifen.

Wir können dabei selbstverständlich die gesamte Verhandlung mit dem Arbeitgeber führen. Ziel ist dabei stets, die Interessen des Mandanten bestmöglich umzusetzen.

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt oder eine Kündigung androht, sollte sich der Arbeitnehmer zunächst nicht unter Druck setzen lassen.

Keinesfalls sollte ein Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung ungeprüft unterzeichnet werden.

Der Arbeitnehmer sollte sich umgehend durch einen Fachanwalt beraten lassen. Nur so kann das optimale Vorgehen bestimmt werden. Auch muss immer die 3-Wochen-Frist eingehalten werden, um die Kündigung gerichtlich anzugreifen.

Wir können dabei selbstverständlich die gesamte Verhandlung mit dem Arbeitgeber führen. Ziel ist dabei stets, die Interessen des Mandanten bestmöglich umzusetzen.

Das Vorgehen gegen eine Kündigung ist stets durch das Ziel bestimmt.

Soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben, oder eine möglichst hohe Abfindung erzielt werden? Welches Ziel für Sie am sinnvollsten ist, kann im Rahmen der Beratung festgestellt werden. Dabei müssen die Erfolgsaussichten, aber auch die persönliche Situation des Mandanten bewertet werden.

Dann kann auch die optimale Strategie gefunden werden, um das Ziel bestmöglich zu erreichen.

Abfindung

  • Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Es gibt in Deutschland grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
  • Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache. Erfahrung und Kompetenz eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sind oft von entscheidender Bedeutung.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits bestanden hat.

Ein Anspruch kann aber entstehen, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist. Auch Sozialpläne sehen regelmäßig Abfindungsleistungen vor.

Ansonsten ist eine Abfindung aber oft verhandelbar. Der Schutz des Arbeitnehmers vor Kündigung ist in Deutschland sehr hoch. Jede Kündigung kann vor Gericht überprüft werden. Je höher das Risiko für den Arbeitgeber ist, desto höhere Abfindungszahlungen können verhandelt werden.

Die Abfindung muss meist verhandelt werden. Letztlich einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindungssumme. Geschickte Verhandlung führt dabei oft zu besseren Ergebnissen.

Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Kündigung vor Gericht hält? Welches Risiko trägt der Arbeitgeber dabei? Welches Gehalt hat der Arbeitnehmer bezogen und wie lange bestand das Arbeitsverhältnis. Auch innerhalb Deutschlands gibt es Unterschiede in der „üblichen“ Abfindung.

Abfindung ist regelmäßig Verhandlungssache. Ein erfahrener Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten und damit Risiko und Höhe der Abfindung sehr treffend einschätzen. Dabei entwickeln wir stets die zusammen mit unseren Mandanten die optimale Verhandlungstaktik.

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